Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 29.09.1976, Az.: 4 AZR 381/75
Tarifverträge; Papierindustrie; Anspruch auf dreizehntes Monatseinkommen; Ausscheiden wegen Erreichen der Altersgrenze; Auslegung des Tarifvertrages
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 29.09.1976
- Aktenzeichen
- 4 AZR 381/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 10165
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Aachen 16.12.1974 - 2 Ca 2153/74
- LAG Düsseldorf 11.04.1975 - 4 Sa 130/75
Rechtsgrundlagen
- § 133 BGB
- § 1 TVG
- § 3 Abs. 1 TVG
- § 4 Abs. 1 S. 1 TVG
- § 3 Tarifvertrag für die Papier erzeugende Industrie von Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung über die Einführung eines 13. tariflichen Monatseinkommens vom 9. Juli 1971
Fundstellen
- BB 1977, 40
- DB 1977, 591-592 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
1. In der Papierindustrie Düren, Jülich, Euskirchen und Umgebung steht das volle tarifliche 13. Monatseinkommen allen Arbeitnehmern zu, die "wegen Erreichens der Altersgrenze" ausgeschieden sind, also auch in Fällen vorzeitigen Bezuges von Altersruhegeld.
2. Verwenden die Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm Begriffe, die in der Rechtsterminologie, z. B. im Sozialversicherungsrecht, einen bestimmten Inhalt haben, so ist davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien diese Begriffe in ihrer allgemeinen rechtlichen Bedeutung haben wiedergeben und angewendet wissen wollen, soweit sich nicht aus dem Tarifwortlaut oder aus anderen aus dem Tarifvertrag selbst ersichtlichen Gründen etwas anderes ergibt.