Bundesgerichtshof
Urt. v. 24.06.1970, Az.: IV ZR 653/68
Klage; Leistungsfreiheit; Gefahrerhöhung; Schadenersatzabspruch; Leistungspflicht
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 24.06.1970
- Aktenzeichen
- IV ZR 653/68
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1970, 11134
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- VersR 1970, 945-947 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
1. Ein Sozialversicherungsträger (SVT) kann gegen einen Haftpflichtversicherer auf Feststellung klagen, daß sich dieser verpflichtet habe, sich nicht auf seine Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung zu berufen, wenn der SVT bei der Realisierung der auf ihn übergegangenen Schadenersatzansprüche gegen den Haftpflichtversicherer vorgeht.
2. Für ein bestätigendes Anerkenntnis einer Leistungspflicht des Versicherers ist dann kein Raum, wenn zwischen den Parteien kein wirkliches oder auch nur für möglich gehaltenes Rechtsverhältnis bestand, das durch ein Anerkenntnis dem Streit der Parteien hätte entzogen werden können.