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Bundesgerichtshof
Urt. v. 16.09.1993, Az.: V ZB 33/93

Rechtsmittel; Wiedereinsetzung; Sorgfalt; Telefax

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
16.09.1993
Aktenzeichen
V ZB 33/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 15135
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • CR 1994, 164 (red. Leitsatz)
  • NJW 1993, 3140 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Auf die Übersendung eines Auftrags zur Rechtsmitteleinlegung an die beim OLG zugelassenen Anwälte (hier: per Telefax am vorletzten Werktag vor Ablauf der Frist) muß die gleiche Sorgfalt verwandt werden, wie auf die Übersendung eines fristwahrenden Schriftsatzes selbst.