Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundessozialgericht
Urt. v. 19.09.1979, Az.: 11 RA 78/78

Rehabilitation; Arbeitsunfähigkeit; Ermittlung des Übergangsgeldes; Ermittlungszeitpunkt; Arbeitsvermittlung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
19.09.1979
Aktenzeichen
11 RA 78/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10736
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Mannheim 24.08.1977 - S 5 An 2514/76
LSG Stuttgart 15.08.1978 - L 6 An 1727/77

Fundstelle

  • SozR 2200 § 1241 Nr 14

Amtlicher Leitsatz

1. Geht einer Maßnahme der Rehabilitation eine Zeit der Arbeitsunfähigkeit unmittelbar voraus, so ist das Übergangsgeld - jedenfalls in der Regel - aus dem nach RVO § 182 Abs. 5 maßgebenden letzten Entgelt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu ermitteln.

2. Der Annahme einer bis zum Beginn der Maßnahme fortdauernden Arbeitsunfähigkeit (für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit) steht nicht entgegen, daß sich der Behinderte zwischenzeitlich der Arbeitsvermittlung (für leichtere Arbeiten) zur Verfügung gestellt hat.