Suche

Nutzen Sie die Schnellsuche, um nach den neuesten Urteilen in unserer Datenbank zu suchen!

Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 25.11.1981, Az.: 4 AZR 289/79

Betrieb des Klempnerhandwerks; Arbeitsmethoden des Klempnerhandwerks; Wetterschutzfassaden aus Aluminium; Reiner Leichtmetallbau; Geltungsbereich des BauRTV

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.11.1981
Aktenzeichen
4 AZR 289/79
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10179
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • AP Nr. 36 zu § 1 TVG Tarifverträge Bau
  • BlStSozArbR 1982, 138

Amtlicher Leitsatz

1. Ein Betrieb des Klempnerhandwerks liegt vor, wenn mit den Arbeitsmethoden des Klempnerhandwerks an Gebäuden Wetterschutzfassaden aus Aluminium angebracht werden.

2. Solche Betriebe gehören zum "Leichtmetallbau" und sind deswegen aus dem Geltungsbereich des BauRTV ausgenommen.

3. "Reiner Leichtmetallbau" liegt vor, wenn in dem betreffenden Betrieb als Werkstoff lediglich Leichtmetall verwendet bzw. montiert wird.