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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 28.02.1996, Az.: BVerwG 6 B 65/95

Prüfungsrecht; Befangenheit; Juristisches Staatsexamen; Prüfer; Zeuge

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
28.02.1996
Aktenzeichen
BVerwG 6 B 65/95
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 12928
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VGH München 28.06.1995 - 3 B 94.2405
üVG München 08.10.1991 - M 5 K 91.551

Fundstellen

  • DVBl 1996, 1002
  • NVwZ-RR 1996, 505-507 (Volltext mit amtl. LS)
  • RiA 1998, 40-42

Amtlicher Leitsatz

Lassen nach der Beweiswürdigung eines Gerichts die ausführlichen Bewertungsvermerke der Prüfer in einem juristischen Staatsexamen Gründe für deren Befangenheit nicht erkennen und fehlen sonstige Anhaltpunkte für eine Befangenheit, ist es nicht geboten, die Prüfer als Zeugen zu der Frage ihrer Befangenheit zu vernehmen.