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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 19.05.1981, Az.: 1 ABR 39/79

Redaktionsvolontär; Tageszeitung; Redakteur; Tendenzträger; Zustimmungspflicht

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.05.1981
Aktenzeichen
1 ABR 39/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1981, 10128
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 28.11.1978 - 8 TaBV 3/78

Fundstellen

  • BAGE 35, 289 - 301
  • AfP 1981, 477-481
  • JR 1982, 88
  • NJW 1982, 846 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Redaktionsvolontäre an einer Tageszeitung sind ebenso wie Redakteure sog. Tendenzträger. Ihre Einstellung bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 99 BetrVG.