Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 26.04.2018, Az.: 2 BvR 424/17
Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 26.04.2018
- Aktenzeichen
- 2 BvR 424/17
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2018, 74834
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180426.2bvr042417
Verfahrensgang
Rechtsgrundlage
Tenor:
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Eine Festsetzung des Gegenstandswerts des Verfahrens über die einstweilige Anordnung ist weder beantragt noch angezeigt.
Diese Entscheidung ist unanfechtbar.