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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 26.04.2018, Az.: 2 BvR 424/17

Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
26.04.2018
Aktenzeichen
2 BvR 424/17
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2018, 74834
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:BVerfG:2018:rs20180426.2bvr042417

Verfahrensgang

vorgehend
BVerfG - 19.12.2017 - AZ: 2 BvR 424/17

Tenor:

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 50.000 € (in Worten: fünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Eine Festsetzung des Gegenstandswerts des Verfahrens über die einstweilige Anordnung ist weder beantragt noch angezeigt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.