Bundesgerichtshof
Urt. v. 29.06.1969, Az.: VII ZR 108/67
Festsetzung einer Vergütung; Fehlende Vereinbarung der Parteien; Übliche Vergütung
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.06.1969
- Aktenzeichen
- VII ZR 108/67
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1969, 11076
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- BB 1969, 1413
Redaktioneller Leitsatz
Eine Vergütung ist nach den §§ 315, 316 BGB festzusetzen, wenn zwischen den Parteien keine Vereinbarung über die Bemessung der Vergütung getroffen worden ist und eine übliche Vergütung hierfür auch nicht vorhanden ist.