Bundessozialgericht
Urt. v. 04.09.1979, Az.: 7 RAr 61/78
Fehlende Bedürftigkeit; Arbeitslosigkeit; Jahresfrist; Leistungsantrag; Arbeitslosmeldung
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 04.09.1979
- Aktenzeichen
- 7 RAr 61/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1979, 10622
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- SozR 4100 § 134 Nr 15
Amtlicher Leitsatz
Wurde ein Antrag auf Alhi wegen fehlender Bedürftigkeit bindend abgelehnt, so richtet sich trotz ununterbrochen fortbestehender Arbeitslosigkeit die für einen neuen Anspruch auf Alhi maßgebliche Jahresfrist des AFG § 134 Abs. 1 S 1 Nr 4 nach der zu dem erneuten Leistungsantrag notwendig erforderlichen neuen Arbeitslosmeldung.