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Bundessozialgericht
Urt. v. 04.09.1979, Az.: 7 RAr 61/78

Fehlende Bedürftigkeit; Arbeitslosigkeit; Jahresfrist; Leistungsantrag; Arbeitslosmeldung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
04.09.1979
Aktenzeichen
7 RAr 61/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1979, 10622
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • SozR 4100 § 134 Nr 15

Amtlicher Leitsatz

Wurde ein Antrag auf Alhi wegen fehlender Bedürftigkeit bindend abgelehnt, so richtet sich trotz ununterbrochen fortbestehender Arbeitslosigkeit die für einen neuen Anspruch auf Alhi maßgebliche Jahresfrist des AFG § 134 Abs. 1 S 1 Nr 4 nach der zu dem erneuten Leistungsantrag notwendig erforderlichen neuen Arbeitslosmeldung.