Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 23.06.2005, Az.: 2 AZR 643/04
Vorliegen einer sozial gerechtfertigten betriebsbedingten Änderungskündigung; Anforderungen an ein objektiv sozial gerechtfertigtes Änderungsangebot; Überprüfung einer betrieblichen Organisationsentscheidung im Kündigungsschutzprozess; Beurteilung ob eine vorgeschlagene Änderung der Billigkeit entspricht; Abwägung zwischen der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers und der Unternehmerfreiheit des Arbeitgebers; Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz als Verstoß gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Grundsätze bei Bestehen einer Vertragsänderung allein in einer Absenkung der bisherigen Vergütung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 23.06.2005
- Aktenzeichen
- 2 AZR 643/04
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 2005, 27262
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Gründe
1
Parallelentscheidung ohne Langtextwiedergabe