Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 28.05.1980, Az.: 4 AZR 461/78
Güteprüfer für Leder; Ausrüstungsartikel aus Leder; Verteidigungsverwaltung; Technische Angestellte; Gewichtige Heraushebung
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 28.05.1980
- Aktenzeichen
- 4 AZR 461/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 10187
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 22 BAT
- BAT Anl. 1a
Fundstellen
- AP Nr. 33 zu §§ 22, 23 BAT 1975
- PersV 1982, 247
Amtlicher Leitsatz
1. Güteprüfer für Leder und Ausrüstungsartikel aus Leder im Bereich der Verteidigungsverwaltung sind keine technischen Angestellten. Für sie gelten die ersten Fallgruppen der Vergütungsordnung zum BAT für den allgemeinen behördlichen Innen- und Außendienst.
2. Die Tätigkeitsmerkmale der Fallgruppe 1 der BAT Anl. 1a VergGr IVa fordern für die Schwierigkeit und Bedeutung der Tätigkeit jeweils eine beträchtliche, gewichtige Heraushebung gegenüber den Merkmalen der BAT Anl. 1a VergGr IVb Fallgruppe 1.