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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.09.1971, Az.: IV ZR 106/69

Rechtsmittel; Zulässigkeit; Rechtsmittelkläger; Kenntnis des Gerichts

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.09.1971
Aktenzeichen
IV ZR 106/69
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1971, 11168
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • VersR 1971, 1145 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Zur Zulässigkeit eines Rechtsmittels gehört, daß die Person des Rechtsmittelklägers in der Rechtsmittelschrift genannt oder dem Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist aus anderen Unterlagen bekannt wird.