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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.02.1955, Az.: 2 AZR 10/54

Dienstleistungsverhinderung; Verschulden; Entgelt

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.02.1955
Aktenzeichen
2 AZR 10/54
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1955, 10094
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Mainz 16.12.1953 - 2 Sa 106/52

Fundstellen

  • BAGE 1, 338 - 341
  • AP Nr. 2 zu § 616 BGB
  • DB 1955, 582-583 (Volltext mit amtl. LS)
  • JZ 1955, 458-459 (Volltext mit amtl. LS u. Anm.)
  • NJW 1956, 77-78 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Dem Arbeitnehmer steht auch bei Dienstleistungsverhinderung von erheblicher Dauer, die durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden verursacht ist, Entgelt für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit zu.