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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 04.04.1962, Az.: 2 BvR 462/61

Grundsatz des rechtlichen Gehörs; Ablehnung des Hauptverfahrens; Beschwerde der Staatsanwaltschaft

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
04.04.1962
Aktenzeichen
2 BvR 462/61
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1962, 10200
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Bonn 15.08.1961 - 13 Qs 342/61

Fundstellen

  • BVerfGE 14, 54 - 56
  • MDR 1962, 541 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Sollte dem Angeschuldigten nicht vor Entscheidung des Beschwerdegerichts die Beschwerde der Staatsanwaltschaft mitgeteilt werden und durch das Erstgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt werden, so ist dies eine Verletzung des Grundsatz des rechtlichen Gehörs.