Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.12.1993, Az.: 5 StR 705/93
Verabredung zu Verbrechen; Strafgefangene; Versuch zu weiterer Bestimmung; Weiterer Mithäftling; Konkurrenzen
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 22.12.1993
- Aktenzeichen
- 5 StR 705/93
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1993, 12253
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NStZ 1994, 383 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Hat ein Strafgefangener mit einem Mithäftling die Begehung eines Verbrechens verabredet und außerdem versucht, einen weiteren Mithäftling zur Mittäterschaft an dieser Tat zu bestimmen, so tritt die Tat nach § 30 I StGB hinter der nach § 30 II StGB zurück.