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Bundesgerichtshof
Urt. v. 22.12.1993, Az.: 5 StR 705/93

Verabredung zu Verbrechen; Strafgefangene; Versuch zu weiterer Bestimmung; Weiterer Mithäftling; Konkurrenzen

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
22.12.1993
Aktenzeichen
5 StR 705/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1993, 12253
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1994, 383 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Hat ein Strafgefangener mit einem Mithäftling die Begehung eines Verbrechens verabredet und außerdem versucht, einen weiteren Mithäftling zur Mittäterschaft an dieser Tat zu bestimmen, so tritt die Tat nach § 30 I StGB hinter der nach § 30 II StGB zurück.