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Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 16.12.1977, Az.: BVerwG 7 C 59/74

Verkehr; Verkehrsmitteln; Genehmigung eines Linienverkehrs; Verkehrsbedienung; Verkehrsbenutzer; Tarifvorteile

Bibliographie

Gericht
BVerwG
Datum
16.12.1977
Aktenzeichen
BVerwG 7 C 59/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1977, 11176
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
VG Stuttgart 08.05.1973 - VI 114/72
VGH Mannheim 24.06.1974 - V 773/73

Fundstellen

  • BVerwGE 55, 159 - 170
  • NJW 1978, 1065-1067 (Urteilsbesprechung von Prof. Dr. Rüdiger Zuck)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Frage, ob der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln auf einer bestimmten Strecke befriedigend bedient werden kann, beurteilt sich nach dem Zeitpunkt der Stellung des Antrages auf Genehmigung eines Linienverkehrs auf dieser Strecke (Bestätigung und Weiterführung von BVerwGE 30, 257).

2. Eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsbedienung kann auch in dem Angebot eines einheitlichen, für den Verkehrsbenutzer günstigen Tarifsystems liegen.

3. Das Scheitern eines Tarifverbundes allein kann nicht die Versagung einer Linienverkehrsgenehmigung rechtfertigen.

4. Eine von den vorhandenen Unternehmern angebotene Ausgestaltung kann nur dann zur Versagung führen, wenn sie alle wesentlichen Vorteile des beantragten Verkehrs einschließlich der Tarifvorteile bieten kann.