Bundesverwaltungsgericht
Urt. v. 22.04.1976, Az.: BVerwG 3 C 61/75
Zonenschaden; Feststellungsfähiger Wegnahmeschaden; Schadensgebiet des BFG
Bibliographie
- Gericht
- BVerwG
- Datum
- 22.04.1976
- Aktenzeichen
- BVerwG 3 C 61/75
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1976, 11253
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 3 Abs. 1 Nr. 1 BFG
- § 3 Abs. 3 BFG
- § 4 Abs. 1 S. 1 BFG
- § 7 BFG
- § 20 BFG
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 14 GG
Fundstellen
- BVerwGE 50, 326
- MDR 1976, 868
Amtlicher Leitsatz
1. Ein feststellungsfähiger Wegnahmeschaden nach BFG § 4 Abs. 1 in Verbindung mit BFG § 3 Abs. 1 Nr. 1 liegt nicht vor, wenn Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens nach Beendigung des Krieges zu einem nur vorübergehenden Zweck in das Schadensgebiet des BFG verbracht worden sind und dort beschlagnahmt werden.
2. Es verstößt nicht gegen Verfassungsrecht, wenn der Bundesgesetzgeber Schäden an Wirtschaftsgütern, die nur vorübergehend in das Schadensgebiet des BFG verbracht worden sind und dort beschlagnahmt werden, anders behandelt als Verluste an solchen Wirtschaftsgütern, auf die wegen ihrer ständigen Belegenheit im Schadensgebiet ein Zugriff der in BFG § 3 Abs. 1 Nr. 1 genannten Stellen in der DDR möglich war.