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Bundessozialgericht
Urt. v. 31.05.1967, Az.: 2 RU 81/64

Rentenfeststellung; Geminderte Erwerbsfähigkeit; Verschlimmerung des Leidens; Wesentliche Änderung; Gleichstellung mit Schwerbeschädigtem

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
31.05.1967
Aktenzeichen
2 RU 81/64
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1967, 10612
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • DB (Beilage) 1968, 7 (Kurzinformation)
  • SozR Nr 13 zu § 608 aF RVO

Amtlicher Leitsatz

Eine Änderung der für die Rentenfeststellung maßgebend gewesenen Verhältnisse, die eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit um 5 % zur Folge hat, ist wesentlich, wenn dadurch die Grenze von 30 % erreicht wird, von der an nach dem SchwBG eine Gleichstellung mit den Schwerbeschädigten möglich ist.