Bundessozialgericht
Urt. v. 31.05.1967, Az.: 2 RU 81/64
Rentenfeststellung; Geminderte Erwerbsfähigkeit; Verschlimmerung des Leidens; Wesentliche Änderung; Gleichstellung mit Schwerbeschädigtem
Bibliographie
- Gericht
- BSG
- Datum
- 31.05.1967
- Aktenzeichen
- 2 RU 81/64
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1967, 10612
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- § 608 RVO
- § 2 Abs. 1 SchwbG
Fundstellen
- DB (Beilage) 1968, 7 (Kurzinformation)
- SozR Nr 13 zu § 608 aF RVO
Amtlicher Leitsatz
Eine Änderung der für die Rentenfeststellung maßgebend gewesenen Verhältnisse, die eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit um 5 % zur Folge hat, ist wesentlich, wenn dadurch die Grenze von 30 % erreicht wird, von der an nach dem SchwBG eine Gleichstellung mit den Schwerbeschädigten möglich ist.