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Bundesgerichtshof
Urt. v. 06.04.1982, Az.: 4 StR 666/81

Strafaussetzung; Besondere Umstände; Freiheitsstrafe; Vollstreckung einer Strafe; Bewährung; Aussetzung zur Bewährung

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
06.04.1982
Aktenzeichen
4 StR 666/81
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1982, 11144
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1982, 285

Amtlicher Leitsatz

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden darf.