Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.10.1986, Az.: I ZR 125/84
Berufung ; Verspätetes Vorbringen ; Zeuge
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 01.10.1986
- Aktenzeichen
- I ZR 125/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1986, 13047
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- NJW 1987, 502-503 (Volltext mit red. LS)
- NJW-RR 1987, 379 (red. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Die durch das Ausbleiben eines Zeugen oder einer zu vernehmenden Partei eintretenden Verzögerungen müssen von der Rechtsordnung beim verspäteten Vorbringen ebenso wie beim rechtzeitigen Vorbringen notwendigerweise hingenommen werden.