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Bundesgerichtshof
Urt. v. 01.10.1986, Az.: I ZR 125/84

Berufung ; Verspätetes Vorbringen ; Zeuge

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
01.10.1986
Aktenzeichen
I ZR 125/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 13047
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • NJW 1987, 502-503 (Volltext mit red. LS)
  • NJW-RR 1987, 379 (red. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Die durch das Ausbleiben eines Zeugen oder einer zu vernehmenden Partei eintretenden Verzögerungen müssen von der Rechtsordnung beim verspäteten Vorbringen ebenso wie beim rechtzeitigen Vorbringen notwendigerweise hingenommen werden.