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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 08.02.1995, Az.: 1 BvR 753/94

Versagung von Prozeßkostenhilfe; Schmerzensgeld; Arbeitsunfall; Querschnittslähmung; Arbeitskollege; Grobe Fahrlässigkeit; Haftungsausschluß; Gesetzliche Unfallversicherung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
08.02.1995
Aktenzeichen
1 BvR 753/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 13197
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LG Nürnberg
ArbG Weiden

Fundstellen

  • AuR 1995, 271 (amtl. Leitsatz)
  • NJW 1995, 1607-1608 (Volltext mit amtl. LS)
  • NVwZ 1995, 783 (red. Leitsatz)
  • SGb 1995, 250 (red. Leitsatz)

Redaktioneller Leitsatz

Versagung von Prozeßkostenhilfe für eine Klage auf Schmerzensgeld, wenn der Beschwerdeführer durch einen Arbeitsunfall querschnittsgelähmt ist und der Arbeitskollege diesen grob fahrlässig verursacht hat; Begründung mit dem Haftungsausschluß in der gesetzlichen Unfallversicherung nach §§ 636, 637 RVO: Verfassungsrechtliche Prüfung.