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§ 17 LwAnpG - Berichte der Vorstände

Bibliographie

Titel
Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Amtliche Abkürzung
LwAnpG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
VI-1

Die Vorstände der am Zusammenschluss beteiligten LPG haben ihren Mitgliedern Bericht zu erstatten. Für diesen gilt § 6 entsprechend.