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Bundesverfassungsgericht
Beschl. v. 11.02.1969, Az.: 1 BvL 3/69

Vorkonstitutionelles Recht; Keine sachliche Änderung; Terminologische Anpassung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
11.02.1969
Aktenzeichen
1 BvL 3/69
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1969, 10897
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
AG Marburg 20.12.1968 - 2 Ms 103/68

Fundstelle

  • BVerfGE 25, 213 - 216

Redaktioneller Leitsatz

Wenn vorkonstitutionelles Recht - hier § 166 StGB - nach Inkrafttreten des Grundgesetzes keine sachliche Änderung, sondern nur eine terminologische Anpassung erfahren hat ist eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG unzulässig.