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Bundessozialgericht
Urt. v. 22.01.1986, Az.: 8 RK 59/84

Negative Feststellungsklage; Feststellungsinteresse; Unterlassungsanspruch eines Krankenversicherungsträgers

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
22.01.1986
Aktenzeichen
8 RK 59/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1986, 11401
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
SG Köln 16.01.1984 - S 19 Kr 236/83

Fundstelle

  • Geschwinder, SGb 86, 570

Amtlicher Leitsatz

Für eine leugnende (negative) Feststellungsklage einer Krankenkasse besteht nicht allein deshalb ein Feststellungsinteresse, weil ein anderer Krankenversicherungsträger sich eines Unterlassungsanspruchs berühmt.