Bundesgerichtshof
Beschl. v. 29.07.2005, Az.: V ZR 271/04
Berichtigung eines Leitsatzes
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 29.07.2005
- Aktenzeichen
- V ZR 271/04
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2005, 20817
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Tenor:
In dem Rechtsstreit wird der Leitsatz zu c) vom 9. Juni 2005 wie folgt berichtigt:
"c)
Wird ein solcher Verfahrensfehler in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, kann das Revisionsgericht im Beschlußwege nach § 544 Abs. 7 ZPO das Berufungsurteil aufheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen."