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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 29.07.2005, Az.: V ZR 271/04

Berichtigung eines Leitsatzes

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
29.07.2005
Aktenzeichen
V ZR 271/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2005, 20817
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

In dem Rechtsstreit wird der Leitsatz zu c) vom 9. Juni 2005 wie folgt berichtigt:

"c)
Wird ein solcher Verfahrensfehler in einer Nichtzulassungsbeschwerde gerügt, kann das Revisionsgericht im Beschlußwege nach § 544 Abs. 7 ZPO das Berufungsurteil aufheben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverweisen."