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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 11.07.1986, Az.: 3 StR 274/86

Schuldunfähigkeit; Alkoholismus; Entzug; Unterbringung; Psychiatrisches Krankenhaus

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
11.07.1986
Aktenzeichen
3 StR 274/86
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1986, 11893
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstelle

  • NStZ 1986, 572

Redaktioneller Leitsatz

Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB darf nicht angeordnet werden, wenn keine durch Alkohol bedingte hirnorganische Störung vorliegt. Diese gilt auch für den Fall, daß die Schuldunfähigkeit des chronisch alkoholkranken Angeklagten aus einem unkontrolliert durchgeführten Entzug herrührt.