Bundesgerichtshof
Beschl. v. 11.07.1986, Az.: 3 StR 274/86
Schuldunfähigkeit; Alkoholismus; Entzug; Unterbringung; Psychiatrisches Krankenhaus
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 11.07.1986
- Aktenzeichen
- 3 StR 274/86
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 1986, 11893
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NStZ 1986, 572
Redaktioneller Leitsatz
Eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gem. § 63 StGB darf nicht angeordnet werden, wenn keine durch Alkohol bedingte hirnorganische Störung vorliegt. Diese gilt auch für den Fall, daß die Schuldunfähigkeit des chronisch alkoholkranken Angeklagten aus einem unkontrolliert durchgeführten Entzug herrührt.