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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.03.1963, Az.: 1 AZR 356/61

Prozeßfähigkeit einer Prozeßpartei; Beweislast; Unterstellung der Prozeßfähigkeit

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
01.03.1963
Aktenzeichen
1 AZR 356/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10004
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 29.07.1961 - 1 Sa 70/60

Fundstellen

  • AP Nr. 2 zu § 56 ZPO
  • FamRZ 1963, 292

Amtlicher Leitsatz

Hat das Gericht begründete Bedenken gegen die Prozeßfähigkeit einer Prozeßpartei, so ist es Sache dieser Partei, die Bedenken auszuräumen. Gelingt ihr das nicht oder weigert sie sich, einen Beweis für ihre Prozeßfähigkeit zu erbringen, so muß das Gericht davon ausgehen, daß eine Prozeßfähigkeit dieser Partei nicht unterstellt werden kann (Bestätigung von BAG 06.05.1958 2 AZR 551/57 = BAGE 6, 76 = AP Nr 1 zu § 56 ZPO). ergehen.