Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 18.05.1977, Az.: 4 AZR 18/76
Devisenprüfer; Außenwirtschaftsüberwachung; Entsprechende Tätigkeit; Akademischer Zuschnitt; Vorprozeßurteil; Materielle Rechtskraft des Urteils
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 18.05.1977
- Aktenzeichen
- 4 AZR 18/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1977, 10087
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- AP Nr 97 zu §§ 22,23 BAT
Amtlicher Leitsatz
1. Eine "entsprechende Tätigkeit" erfordert "akademischen Zuschnitt". Daran fehlt es, wenn die Tätigkeit lediglich Kenntnisse auf begrenzten Teilgebieten des jeweiligen akademischen Fachgebietes erfordert.
2. Ist in einem Vorprozeßurteil rechtskräftig festgestellt worden, daß ein Verwaltungsangestellter vorher nach der VergGr. III TOA/BAT zu beschäftigen und zu vergüten war, so steht die materielle Rechtskraft dieses Urteils einer neuen und ggf. anderslautenden gerichtlichen Entscheidung darüber nicht entgegen, ob die Tätigkeit dieses Angestellten vom 1. Januar 1966 ab den Merkmalen der VergGr. II a BAT Fallgruppe 1 entsprochen hat. Daran ändert der nahezu gleiche Wortlaut der tariflichen Tätigkeitsmerkmale nichts.