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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.05.1981, Az.: 3 AZR 308/80

Anpassung; Betriebsrente; Rente; Kaufkraft; Kaufkraftentwicklung; Wirtschaftliche Notlage; Weihnachtsgratifikation; Konzernpolitik; Versorgungszusage

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
19.05.1981
Aktenzeichen
3 AZR 308/80
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1981, 10129
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Stuttgart 26.02.1980 - 7 Sa 81/79

Fundstellen

  • BAGE 35, 301 - 308
  • JR 1982, 220
  • NJW 1982, 350

Amtlicher Leitsatz

1. Die wirtschaftliche Lage eines Arbeitgebers kann eine Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung gem. § 16 BetrAVG ausschließen, und zwar auch dann, wenn noch keine Notlage gegeben ist.

2. Die Zahlung von Weihnachtsgratifikationen an aktive und pensionierte Arbeitnehmer schließt nicht aus, daß der Arbeitgeber eine Anpassung nach § 16 BetrAVG ablehnen darf.

3. Gehört der Arbeitgeber einem Konzern an, so hängt es von den Umständen des Falls ab, inwieweit bei der Würdigung der wirtschaftlichen Lage auch die Lage anderer Konzerngesellschaften zu berücksichtigen ist. Zurechnungstatbestände können sich u.a. aus der Versorgungszusage, der Konzernform und der Konzernpolitik ergeben.