Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.05.1981, Az.: 3 AZR 308/80
Anpassung; Betriebsrente; Rente; Kaufkraft; Kaufkraftentwicklung; Wirtschaftliche Notlage; Weihnachtsgratifikation; Konzernpolitik; Versorgungszusage
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.05.1981
- Aktenzeichen
- 3 AZR 308/80
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1981, 10129
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Stuttgart 26.02.1980 - 7 Sa 81/79
Rechtsgrundlagen
Fundstellen
- BAGE 35, 301 - 308
- JR 1982, 220
- NJW 1982, 350
Amtlicher Leitsatz
1. Die wirtschaftliche Lage eines Arbeitgebers kann eine Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung gem. § 16 BetrAVG ausschließen, und zwar auch dann, wenn noch keine Notlage gegeben ist.
2. Die Zahlung von Weihnachtsgratifikationen an aktive und pensionierte Arbeitnehmer schließt nicht aus, daß der Arbeitgeber eine Anpassung nach § 16 BetrAVG ablehnen darf.
3. Gehört der Arbeitgeber einem Konzern an, so hängt es von den Umständen des Falls ab, inwieweit bei der Würdigung der wirtschaftlichen Lage auch die Lage anderer Konzerngesellschaften zu berücksichtigen ist. Zurechnungstatbestände können sich u.a. aus der Versorgungszusage, der Konzernform und der Konzernpolitik ergeben.