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Bundessozialgericht
Urt. v. 03.06.1975, Az.: 7 RAr 17/74

Einheitliche Bildungsmaßnahme; Meisterlehrgang; Unterhaltsgeld

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
03.06.1975
Aktenzeichen
7 RAr 17/74
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1975, 10677
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 40, 29 - 34
  • SozR 4100 § 44 Nr 4

Amtlicher Leitsatz

Der auf die Ablegung der Meisterprüfung ausgerichtete Meisterlehrgang und die anschließende Prüfung sind als eine einheitliche Bildungsmaßnahme anzusehen, wenn die Prüfung in zeitlichem und organisatorischem Zusammenhang mit dem Lehrgang steht. Dem Teilnehmer an der Bildungsmaßnahme steht für die notwendige Prüfungszeit Unterhaltsgeld nach AFG § 44 Abs 1 zu, auch wenn in dieser Zeit kein Unterricht erteilt wird.