Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 01.03.1984, Az.: 5 AS 5/84
Verweisungsbeschluß; Arbeitsgericht; Gerichtsbarkeit; Gerichtszuständigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 01.03.1984
- Aktenzeichen
- 5 AS 5/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1984, 10010
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- ArbG Düsseldorf 26.01.1984 - 7 Ca 372/84
Rechtsgrundlage
Fundstelle
- NZA 1984, 97
Amtlicher Leitsatz
Der Verweisungsbeschluß, mit dem ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit den Rechtsstreit an ein Arbeitsgericht verweist, ist auch dann bindend, wenn das Landgericht seine sachliche Zuständigkeit aus Gründen verneint, die auf den ersten blick erkennbar unrichtig und unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt zu rechtfertigen sind (im Anschluß an BAG, AP § 36 ZPO Nr. 20).