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Bundessozialgericht
Urt. v. 01.11.1968, Az.: 12 RJ 342/66

Beitragsforderungen; Aufrechnung mit Rente; Gegenseitigkeit der Forderungen

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
01.11.1968
Aktenzeichen
12 RJ 342/66
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1968, 10709
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 28, 288 - 292
  • MDR 1969, 254 (Volltext mit amtl. LS)
  • SozR Nr 12 zu § 1299 RVO

Amtlicher Leitsatz

Rechnet eine LVA gegen die Forderung eines Versicherten auf die von ihr festgestellte Rente mit einer Forderung auf Beiträge zur Arbeiterrentenversicherung auf, die einer anderen LVA gegen den Versicherten als Arbeitgeber entstanden ist, so kann der Versicherte gegenüber der Aufrechnung nach Treu und Glauben nicht geltend machen, es fehle an der für die Aufrechnung erforderlichen Gegenseitigkeit der Forderungen.