Bundesgerichtshof
Urt. v. 10.12.1962, Az.: III ZR 147/61
Sicherheit auf öffentlichen Wegen; Kosten der Anlieger; Gewohnheitsrecht; Selbständige Rechtsquelle
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 10.12.1962
- Aktenzeichen
- III ZR 147/61
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1962, 10232
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- BB 1964, 60
- DÖV 1963, 350-352 (Volltext mit amtl. LS)
- MDR 1963, 480-481 (Volltext mit amtl. LS)
- VersR 1963, 333-335 (Volltext mit amtl. LS)
Redaktioneller Leitsatz
Auch Gewohnheitsrecht und nicht nur formelles Gesetz kann das Recht der Gemeinde, die Pflicht zur Erhaltung der Sicherheit auf öffentlichen Wegen und die Kosten dafür durch Polizeiverordnung den Anliegern aufzubürden, wenn das auch im Bereich des öffentlichen Rechts als eine selbständige Rechtsquelle neben dem Gesetzesrecht anzuerkennen ist.