Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78
Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz; Zeugen; Ohne Verdienstausfall; Entschädigung; Hausfrauen; Höhere Entschädigung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 10.10.1978
- Aktenzeichen
- 2 BvL 3/78
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1978, 10925
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 3 Abs. 1 GG
- Art. 3 Abs. 2 GG
- § 2 Abs. 3 ZuSEG
Fundstellen
- BVerfGE 49, 280 - 285
- MDR 1979, 201-202 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1979, 32
Redaktioneller Leitsatz
Wenn Zeugen ohne Verdienstausfall in der Regel nur einen nach dem geringsten Satz im Sinne von § 2 Abs. 3 ZuSEG bemessene Entschädigung, Hausfrauen dagegen einen höheren Satz erhalten, verstößt das nicht gegen den Gleichheitssatz.