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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 10.10.1978, Az.: 2 BvL 3/78

Kein Verstoß gegen Gleichheitssatz; Zeugen; Ohne Verdienstausfall; Entschädigung; Hausfrauen; Höhere Entschädigung

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
10.10.1978
Aktenzeichen
2 BvL 3/78
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1978, 10925
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 49, 280 - 285
  • MDR 1979, 201-202 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1979, 32

Redaktioneller Leitsatz

Wenn Zeugen ohne Verdienstausfall in der Regel nur einen nach dem geringsten Satz im Sinne von § 2 Abs. 3 ZuSEG bemessene Entschädigung, Hausfrauen dagegen einen höheren Satz erhalten, verstößt das nicht gegen den Gleichheitssatz.