Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 07.05.1991, Az.: 2 BvR 215/90
Rechtsstaat; Schriftsätze; Zugangsrisiko; Fristwahrung
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 07.05.1991
- Aktenzeichen
- 2 BvR 215/90
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 12263
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
Fundstelle
- NJW 1991, 2076-2077 (Volltext mit red. LS)
Amtlicher Leitsatz
Die Grenze des Zumutbaren ist dann überschritten, wenn auf den Rechtssuchenden die Verantwortung für Risiken und Unsicherheiten bei der Entgegennahme rechtzeitig in den Gewahrsam des Gerichts gelangender fristwahrender Schriftsätze abgewälzt wird und die Ursache hierfür allein in der Sphäre des Gerichts zu finden ist.