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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.11.1980, Az.: 2 BvL 7/76

Beschränkung einer Nebentätigkeit; Ermächtigungsgrundlage ; Anwendbarkeit; Verbindlichkeit; Vorschriften zur Vergütungseinschränkung ; Anreiz zur Übernahme einer Nebentätigkeit

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
25.11.1980
Aktenzeichen
2 BvL 7/76
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1980, 16640
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfGE 55, 207 - 244
  • DVBl 1981, 450-455 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1981, 971

Amtlicher Leitsatz

1. Ausreichende gesetzliche Ermächtigung für die Beschränkung der Nebentätigkeit von Beamten durch Verordnung.

2. Art. 80 I GG ist auf Landesgesetze zwar nicht unmittelbar anzuwenden. Die in dieser Verfassungsvorschrift ausgeprägten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze sind aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich.

3. Dem Gesetzgeber ist es im Blick auf Art. 33 V GG unbenommen, dem Anreiz zur Übernahme von Nebenbeschäftigungen durch Vorschriften entgegenzuwirken, die die Nebentätigkeitsvergütungen einschränken.