Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 25.11.1980, Az.: 2 BvL 7/76
Beschränkung einer Nebentätigkeit; Ermächtigungsgrundlage ; Anwendbarkeit; Verbindlichkeit; Vorschriften zur Vergütungseinschränkung ; Anreiz zur Übernahme einer Nebentätigkeit
Bibliographie
- Gericht
- BVerfG
- Datum
- 25.11.1980
- Aktenzeichen
- 2 BvL 7/76
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1980, 16640
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlagen
- Art. 80 Abs. 1 GG
- § 75 S. 2 BG NRW
Fundstellen
- BVerfGE 55, 207 - 244
- DVBl 1981, 450-455 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1981, 971
Amtlicher Leitsatz
1. Ausreichende gesetzliche Ermächtigung für die Beschränkung der Nebentätigkeit von Beamten durch Verordnung.
2. Art. 80 I GG ist auf Landesgesetze zwar nicht unmittelbar anzuwenden. Die in dieser Verfassungsvorschrift ausgeprägten, aus dem rechtsstaatlichen und demokratischen Verfassungssystem des Grundgesetzes folgenden Grundsätze sind aber auch für die Landesgesetzgebung verbindlich.
3. Dem Gesetzgeber ist es im Blick auf Art. 33 V GG unbenommen, dem Anreiz zur Übernahme von Nebenbeschäftigungen durch Vorschriften entgegenzuwirken, die die Nebentätigkeitsvergütungen einschränken.