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Bundessozialgericht
Urt. v. 24.10.1974, Az.: 11 RA 112/73

Eheleute; Unterhalt; Unterhaltsanteile; Berechnung; Gemeinsam betriebenes Handelsgeschäft; Gewinn; Familienunterhalt

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
24.10.1974
Aktenzeichen
11 RA 112/73
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1974, 10876
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 38, 179 - 181
  • NJW 1975, 712 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Haben Eheleute die Gewinne aus einem gemeinsam betriebenen Handelsgeschäft zum Familienunterhalt verwandt, so kommt es für die Berechnung ihrer Unterhaltsanteile darauf an, in welcher Rechtsform das Geschäft betrieben worden ist. Haben gesellschaftsrechtliche Beziehungen bestanden, ist es nicht zulässig, die Anteile nach dem Umfang der jeweiligen Mitarbeit im Geschäft zu bemessen; entscheidend ist dann vielmehr, ob und welche Abreden - ausdrücklich oder stillschweigend - über die Gewinnverteilung getroffen worden sind.