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Bundesgerichtshof
Beschl. v. 09.03.1999, Az.: XI ZR 64/97

Berichtigung des Nichtannahmebeschlusses des Senats

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
09.03.1999
Aktenzeichen
XI ZR 64/97
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1999, 20464
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Tenor:

Der Nichtannahmebeschluß des Senats vom 2. Dezember 1997 wird gemäß § 319 ZPO dahin berichtigt, daß das Zitat am Schluß der Ausführungen zu Ziff. 1 der Gründe richtig wie folgt lauten muß:

BT-Drucks. 11/7760, S. 355, 368.