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Bundesarbeitsgericht
Beschl. v. 25.10.1979, Az.: 5 AZB 43/79

Sofortige Beschwerde; Beschlüsse des Berufungsgerichts; Verwerfungsbeschlüsse; Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes; Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
25.10.1979
Aktenzeichen
5 AZB 43/79
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 1979, 10149
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 05.09.1979 - 5 Sa 95/79

Fundstelle

  • NJW 1980, 1128 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

1. Die sofortige Beschwerde gegen Beschlüsse des Berufungsgerichts, durch die eine Berufung als unzulässig verworfen wird (Verwerfungsbeschlüsse nach ZPO § 519b Abs. 2), ist auch nach Inkrafttreten des Arbeitsgerichtsgesetzes 1979 nur statthaft, wenn sie vom Berufungsgericht zugelassen wurde. ArbGG § 77 S. 1 gilt unverändert fort.

2. Die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde kann nicht selbständig durch Beschwerde angefochten werden. ArbGG § 72a Abs.1 ist nicht entsprechend anwendbar.