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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 04.05.1962, Az.: 1 AZR 128/61

Schwerbeschädigter; Anspruch auf Beschäftigung; Haftung; Schadensersatz; Verschulden

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
04.05.1962
Aktenzeichen
1 AZR 128/61
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1962, 10010
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Berlin 24.01.1961 - 5 Sa 101/60

Fundstellen

  • BAGE 13, 109 - 117
  • DB 1962, 1083-1084 (Volltext)
  • MDR 1962, 853-854 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1962, 1836-1837 (Volltext mit amtl. LS) "Schadensersatzanspruch bei nicht gesetzesmäßiger Beschäftigung)"

Amtlicher Leitsatz

1. Der Schwerbeschädigte hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch darauf, so beschäftigt zu werden, wie es SchwbG § 12 Abs. 1 entspricht.

2. Kommt der Arbeitgeber seiner Pflicht aus SchwbG § 12 Abs. 1 nicht nach, so haftet er auf Schadenersatz nur dann, wenn ihn ein Verschulden trifft.