Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.01.1985, Az.: IVb ARZ 63/84
Scheidungsvereinbarungen; Versorgungsausgleich; Modifizierung des gesetzlichen Unterhalts; Familiensache
Bibliographie
- Gericht
- BGH
- Datum
- 23.01.1985
- Aktenzeichen
- IVb ARZ 63/84
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1985, 11835
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Rechtsgrundlage
Fundstellen
- MDR 1985, 478 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 1985, 1470 (amtl. Leitsatz)
Amtlicher Leitsatz
Wenn in einer vor Inkrafttreten des 1. EheRG geschlossenen Scheidungsvereinbarung die Durchführung des Versorgungsausgleichs vorgesehen ist, kann darin eine Modifizierung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs des begünstigten Ehegatten liegen. In diesem Fall ist eine daraus entstehende Streitigkeit Familiensache nach § 23b I 2 Nr. 6 GVG.