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Bundesgerichtshof
Urt. v. 23.01.1985, Az.: IVb ARZ 63/84

Scheidungsvereinbarungen; Versorgungsausgleich; Modifizierung des gesetzlichen Unterhalts; Familiensache

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
23.01.1985
Aktenzeichen
IVb ARZ 63/84
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1985, 11835
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • MDR 1985, 478 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 1985, 1470 (amtl. Leitsatz)

Amtlicher Leitsatz

Wenn in einer vor Inkrafttreten des 1. EheRG geschlossenen Scheidungsvereinbarung die Durchführung des Versorgungsausgleichs vorgesehen ist, kann darin eine Modifizierung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs des begünstigten Ehegatten liegen. In diesem Fall ist eine daraus entstehende Streitigkeit Familiensache nach § 23b I 2 Nr. 6 GVG.