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Bundessozialgericht
Urt. v. 21.12.1987, Az.: 1 BA 123/87

Vorschrift; Außer Kraft getreten; Grundsätzliche Rechtsfrage; Rechtshängigkeit

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
21.12.1987
Aktenzeichen
1 BA 123/87
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1987, 11491
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LSG Berlin 09.04.1987 - L 8 Anz 7/86

Amtlicher Leitsatz

Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache:

Eine außer Kraft getretene gesetzliche Vorschrift kann in aller Regel nicht mehr eine grundsätzliche Rechtsfrage aufwerfen, es sei denn, daß noch eine erhebliche Zahl von Fällen der Entscheidung harrt und darin die Klärungsbedürftigkeit der Rechtsfrage liegt.