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Bundesverfassungsgericht
Urt. v. 02.05.1994, Az.: 1 BvR 549/94

Suizidalität; Psychische Erkrankung; Persönlichkeitsbedingte Ursachen; Innerer Zwang; Zwangsräumung; Räumungsschuldner

Bibliographie

Gericht
BVerfG
Datum
02.05.1994
Aktenzeichen
1 BvR 549/94
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1994, 13000
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BVerfG HdM Nr. 81
  • NJW 1994, 1719-1720 (Volltext mit red. LS)
  • Rpfleger 1994, 470-471 (Volltext mit amtl. LS)

Redaktioneller Leitsatz

Gleichgültig, ob die Suizidalität durch psychische Erkrankung oder andere persönlichkeitsbedingte Ursachen, die für den Betroffenen ein innerer Zwang sind, entstanden ist, ist zu klären, ob Folge einer Zwangsräumung der Suizid des Räumungsschuldners sein kann.