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Bundessozialgericht
Urt. v. 20.10.1972, Az.: 3 RK 10/72

Krankenversicherungsbeitrag; Zuschuß; Auslandsrentner; Vergleichbarkeit mit Inlandsversicherung; Angemessene Krankenversicherung

Bibliographie

Gericht
BSG
Datum
20.10.1972
Aktenzeichen
3 RK 10/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1972, 10819
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • BSGE 35, 15 - 19
  • SozR Nr 32 zu § 381 RVO

Amtlicher Leitsatz

Auch ein Auslandsrentner kann einen Zuschuß zu seinem Krankenversicherungsbeitrag (RVO § 381 Abs 4), sofern dieser nicht schon wegen der Höhe der Versicherungsprämie zu gewähren ist, nur beanspruchen, wenn seine Krankenversicherung im Kern der Vollversicherung eines Inlandsrentners vergleichbar ist, also mindestens Leistungen bei ambulanter ärztlicher Behandlung und bei Krankenhauspflege umfaßt. Eine lediglich "angemessene" Krankenversicherung genügt nicht.