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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 02.03.1973, Az.: 3 AZR 325/72

Erklärung; Willenserklärung; Mitteilung; Auslegungsmaßstäbe; Erklärungsempfänger

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
02.03.1973
Aktenzeichen
3 AZR 325/72
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1973, 10006
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 21.04.1972 - 4 Sa 1015/71

Fundstelle

  • DB 1973, 1129-1130 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

1. Die Frage, ob eine Erklärung als Willenserklärung oder als Mitteilung anzusehen ist, ist nach den Auslegungsmaßstäben der BGB §§ 133, 157 zu beurteilen.

2. Bei der Auslegung einer empfangsbedürftigen Erklärung dürfen nur solche Begleitumstände berücksichtigt werden, die dem Erklärungsempfänger erkennbar waren.