Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.10.1963, Az.: 2 AZR 444/62
Erkrankung eines Arbeiters; Überstunden; Inhalt des Arbeitsverhältnisses; Regelmäßige wöchentliche Arbeitsstunden; Krankengeldzuschuß
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 24.10.1963
- Aktenzeichen
- 2 AZR 444/62
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1963, 10130
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Düsseldorf 27.08.1962 - 6 Sa 307/62
Rechtsgrundlage
- § 2 Abs. 2 ArbKrankhG
Fundstellen
- BAGE 15, 59 - 67
- BB 1963, 1337
- DB 1963, 1577 (Volltext mit amtl. LS)
- DB 1963, 1506 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Wenn ein Arbeiter vor seiner Erkrankung in einem Zeitraum von mindestens 3 Monaten regelmäßig Überstunden geleistet hat, so gehören dies Überstunden zu den "sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden", nach denen sich der Krankengeldzuschuß des Arbeitgebers berechnet, es sei denn, daß diese Überstunden gerade während seiner Krankheit von einem vergleichbaren Arbeiter nicht mehr geleistet werden.