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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 24.10.1963, Az.: 2 AZR 444/62

Erkrankung eines Arbeiters; Überstunden; Inhalt des Arbeitsverhältnisses; Regelmäßige wöchentliche Arbeitsstunden; Krankengeldzuschuß

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
24.10.1963
Aktenzeichen
2 AZR 444/62
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1963, 10130
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Düsseldorf 27.08.1962 - 6 Sa 307/62

Fundstellen

  • BAGE 15, 59 - 67
  • BB 1963, 1337
  • DB 1963, 1577 (Volltext mit amtl. LS)
  • DB 1963, 1506 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Wenn ein Arbeiter vor seiner Erkrankung in einem Zeitraum von mindestens 3 Monaten regelmäßig Überstunden geleistet hat, so gehören dies Überstunden zu den "sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden", nach denen sich der Krankengeldzuschuß des Arbeitgebers berechnet, es sei denn, daß diese Überstunden gerade während seiner Krankheit von einem vergleichbaren Arbeiter nicht mehr geleistet werden.