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Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 14.02.1989, Az.: 1 AZR 142/88

Tarifvertragskündigung; Tarifverhandlung

Bibliographie

Gericht
BAG
Datum
14.02.1989
Aktenzeichen
1 AZR 142/88
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1989, 10064
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

vorgehend
LAG Hamburg 05.01.1988 - 3 Sa 82/87

Fundstellen

  • DB 1989, 1832 (Kurzinformation)
  • RdA 1989, 198

Amtlicher Leitsatz

1. Ein durch Tarifvertrag begründeter Anspruch gegen die andere Tarifvertragspartei, unabhängig von einer Kündigung des Tarifvertrages über eine Änderung dieses Tarifvertrages in einzelnen Punkten zu verhandeln, erlischt mit dem Ablauf des Tarifvertrages.

2. Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß eine Gewerkschaft keinen Anspruch gegen den tariflichen Gegenspieler auf Aufnahme und Führung von Tarifverhandlungen hat.