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Bundesgerichtshof
Urt. v. 17.01.1995, Az.: X ZR 88/93

Beweislast für Verschulden; Beweislastumkehr; Herrschafts- und Verantwortungsbereiche

Bibliographie

Gericht
BGH
Datum
17.01.1995
Aktenzeichen
X ZR 88/93
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1995, 15475
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Fundstellen

  • JurBüro 1995, 445 (Kurzinformation)
  • NJW-RR 1995, 684-686 (Volltext mit red. LS)
  • VersR 1995, 805-806 (Volltext mit red. LS)

Amtlicher Leitsatz

Bei bestimmten Vertragstypen, zu denen auch der Werkvertrag gehört, trägt der Schuldner nach dem Rechtsgedanken des § 282 BGB die Beweislast dafür, daß ihn kein Verschulden trifft, wenn entweder feststeht, daß er objektiv gegen seine Pflichten verstoßen hat und dadurch der Schaden entstanden ist, oder wenn die Ursache des Schadens, den er von dem Vertragspartner abzuwenden hat, in seinem Herrschafts- oder Verantwortungsbereich zu suchen ist.