Bundesarbeitsgericht
Urt. v. 19.07.1957, Az.: 1 AZR 143/56
Betrieb; 5-Tage-Woche; Feiertagswoche; Ausgefallene Arbeit am Wochenfeiertag; Nachholung am freien Sonnabend; Üblicher Tageslohn
Bibliographie
- Gericht
- BAG
- Datum
- 19.07.1957
- Aktenzeichen
- 1 AZR 143/56
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1957, 10127
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Verfahrensgang
- vorgehend
- LAG Hannover 05.03.1956 - 2 Sa 582/55
Rechtsgrundlage
- § 1 FeiertLohnzG
Fundstellen
- AP Nr. 4 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG
- AR-Blattei Feiertage Entsch 3
- DB 1957, 870-871 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Arbeitet ein Betrieb in 45-stündiger 5-Tage-Woche und wird in einer Feiertagswoche die am Wochenfeiertag ausgefallene Arbeit an dem sonst freien Sonnabend nachgeholt, so ist sowohl für die Arbeit am Sonnabend wie für die am Feiertag ausgefallene Arbeit der übliche Tageslohn zu zahlen.